Wie sich Spielsucht am Arbeitsplatz zeigt
Im Gegensatz zu Alkohol- oder Drogensucht hinterlässt Glücksspielsucht keine sichtbaren Spuren. Kein Geruch, keine veränderten Pupillen, kein offensichtliches Verhalten. Genau das macht sie am Arbeitsplatz so tückisch — Betroffene können ihr Problem oft Monate oder sogar Jahre verbergen, während es im Hintergrund alles zerstört.
Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts gehen von 40.000 bis 60.000 Glücksspielsüchtigen in Österreich aus. Viele davon sind erwerbstätig. Und viele von ihnen kämpfen täglich einen unsichtbaren Kampf, der ihre Arbeitsleistung, ihre Karriere und ihre Existenz gefährdet.
Warnzeichen: Woran Kollegen und Vorgesetzte denken sollten
Die Früherkennung von Spielsucht am Arbeitsplatz ist schwierig — aber nicht unmöglich. Folgende Anzeichen können auf ein Problem hindeuten:
- Häufige Geldprobleme: Vorschüsse auf das 13. und 14. Monatsgehalt, Bitten um Lohnvorschüsse, Kollegen um Geld fragen
- Abnehmende Leistung: Konzentrationsschwierigkeiten, vergessene Termine, nachlassende Qualität der Arbeit
- Heimliches Nutzen von Geräten: Online-Casinos am Arbeits-PC oder Handy während der Arbeitszeit
- Stimmungsschwankungen: Ungewöhnlich euphorisch (nach Gewinnen) oder gereizt und niedergeschlagen (nach Verlusten)
- Unerklärliche Fehlzeiten: Häufiges Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen, auffällig viele Arzttermine
- Sozialer Rückzug: Meidet Kollegen, nimmt nicht mehr an Team-Events teil, isoliert sich zunehmend
- Geld verleihen: Bittet verschiedene Kollegen nacheinander um Geld, oft mit plausiblen Ausreden
Ein einzelnes dieser Zeichen bedeutet nicht automatisch Spielsucht. Treten aber mehrere gleichzeitig auf, sollten Vorgesetzte das Gespräch suchen — sachlich und ohne Vorwürfe.
Rechtliche Situation in Österreich: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen
Die rechtliche Lage bei Sucht am Arbeitsplatz ist in Österreich klar geregelt, betrifft aber vor allem stoffgebundene Suchtformen (Alkohol, Drogen). Bei Glücksspielsucht ist die Situation komplexer:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Schutz vor Kündigung | Glücksspielsucht gilt als Krankheit. Eine Kündigung allein wegen der Diagnose ist grundsätzlich unzulässig. Wird das Verhalten aber zur Sicherheitsgefährdung oder beeinträchtigt die Arbeitsleistung nachhaltig, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. |
| Pflichten des Arbeitgebers | Der Arbeitgeber muss Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen (ASchG). Dazu gehört auch die Fürsorgepflicht bei Suchtproblemen — allerdings erst, wenn das Suchtverhalten sichtbare Auswirkungen auf die Arbeit hat. |
| Veruntreuung | Wenn ein spielsüchtiger Arbeitnehmer Geld veruntreut, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen — auch ohne vorherige Abmahnung. Gerichte haben in solchen Fällen mehrfach zugunsten der Arbeitgeber entschieden. |
| Suchtprävention | Betriebliche Suchtprävention ist freiwillig, aber von der WKO und Arbeiterkammer empfohlen. Österreichische Unternehmen können Förderungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) beantragen. |
| Selbstsperre | Arbeitgeber können nicht verlangen, dass sich Mitarbeiter sperren lassen. Das ist eine freiwillige Entscheidung des Betroffenen. Näheres dazu erfahren Sie bei den offiziellen Anbietern wie Casinos Austria oder win2day. |
Was Betroffene tun können
Wer erkennt, dass seine Spielsucht den Arbeitsplatz beeinträchtigt, sollte nicht warten, bis es zu spät ist. Konkrete erste Schritte:
- Ehrliche Selbsteinschätzung: Stimmen mehrere der oben genannten Warnzeichen? Dann ist es Zeit zu handeln. Unser Spielsucht-Selbsttest kann einen ersten Hinweis geben.
- Vertrauensperson suchen: Ob Betriebsrat, Vertrauensperson oder Betriebsärztin — das Gespräch mit einer neutralen Instanz ist oft der erste Schritt, der die Hemmschwelle für weitere Hilfe senkt.
- Professionelle Beratung: Suchtberatungsstellen in Österreich bieten kostenlose, vertrauliche Gespräche an — auch telefonisch und anonym. Die Beratung verpflichtet zu nichts.
- Selbstsperre prüfen: Wer den Zugang zu Online-Casinos und Spielbanken blockieren will, kann eine Selbstsperre beantragen. Das schützt nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Arbeitsplatz.
- Schulden offenlegen: Wenn die finanzielle Situation bereits eskaliert ist, kann eine Schuldnerberatung helfen, den Arbeitsplatz zu retten. Siehe unseren Artikel zu Schulden durch Spielsucht.
Was Arbeitgeber und Kollegen tun können
Sucht am Arbeitsplatz ist kein Privatproblem — sie betrifft das gesamte Team. Arbeitgeber, die proaktiv handeln, schützen nicht nur die betroffene Person, sondern auch das Unternehmen:
- Stufenplan einführen: Ein strukturiertes Vorgehen — vom vertraulichen Gespräch über die Versuchung einer Therapie bis hin zu klaren Konsequenzen — ist wirksamer als Ignorieren oder Kündigen. Die Arbeiterkammer empfiehlt ein mehrstufiges Gesprächsmodell.
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Österreich bietet über das Netzwerk BGF Förderungen für Unternehmen, die Suchtprävention in ihr Gesundheitsprogramm integrieren. Die Kosten dafür sind teilweise förderbar.
- Sensibilisierung: Regelmäßige Informationen über Suchtrisiken — nicht nur Alkohol, sondern auch Glücksspiel — sollten Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements sein. Auch Führungskräfte-Schulungen sind empfehlenswert.
- Vertraulichkeit wahren: Suchtthemen unterliegen dem Datenschutz. Eine öffentliche Bloßstellung des Betroffenen ist nicht nur moralisch falsch, sondern kann rechtliche Konsequenzen haben.
- Kooperation mit Suchtberatung: Viele Suchtberatungsstellen in Österreich bieten spezielle Programme für Betriebe an — von Informationsveranstaltungen bis hin zu Einzelberatungen für Mitarbeiter.
Die Rolle der Scham: Warum Betroffene nicht um Hilfe bitten
Einer der größten Barrieren bei der Hilfe am Arbeitsplatz ist die Scham. Während Alkoholprobleme — so schwierig sie auch sind — mittlerweile gesellschaftlich diskutiert werden, bleibt Glücksspielsucht oft unsichtbar. Betroffene fürchten:
- Als unzuverlässig oder verantwortungslos abgestempelt zu werden
- Den Arbeitsplatz zu verlieren und dadurch noch tiefer in die Schuldenfalle zu geraten
- Von Kollegen gemieden oder belächelt zu werden
- Die finanziellen Auswirkungen offenlegen zu müssen
- Dass das Vertrauen in ihre Kompetenz unwiederbringlich zerstört wird
Diese Scham führt dazu, dass viele Betroffene erst dann Hilfe suchen, wenn die Situation bereits eskaliert ist — oft nach einer Kündigung, einer Veruntreuung oder einem Zusammenbruch. Je früher das Gespräch gesucht wird, desto höher sind die Chancen, den Arbeitsplatz und die Gesundheit zu schützen.
Fazit
Spielsucht am Arbeitsplatz ist real, häufig und gut versteckt. Für Betroffene bedeutet der erste Schritt — das Eingeständnis, dass das Spielen nicht mehr kontrollierbar ist — oft den Unterschied zwischen Karriere und Existenzverlust. Für Arbeitgeber bedeutet eine proaktive Haltung gegenüber Suchtthemen nicht nur Fürsorgepflicht, sondern auch wirtschaftlichen Sinn: Ein Mitarbeiter, der rechtzeitig Hilfe bekommt, ist langfristig produktiver als einer, den man erst nach dem Zusammenbruch entlässt.
Weitere Informationen zu Hilfsangeboten in Österreich finden Sie in unseren Artikeln zu Suchttherapie und Selbsthilfegruppen bei Spielsucht.
Sie brauchen sofortige Hilfe? Rufen Sie die Suchthilfe-Telefonberatung an — kostenlos, anonym, rund um die Uhr.



